Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt
Das Gesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette in angemessener Weise zu beachten.
In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der ]init[ AG für digitale Kommunikation eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt verabschiedet.
Sie beinhaltet die Verpflichtung, Menschenrechte sowie Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den Lieferketten zu achten und damit der Verletzung von Menschenrechten und Umweltschutzbelangen vorzubeugen.
Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen bei ]init[ über ein hierzu eingerichtetes internes Meldesystem anzeigen und Abhilfe fordern.